Bildungsurlaub Hessen
anerkannt & praxisnah
Unser 5-tägiges Intensivseminar „Fachberater:in für Servicemanagement“ ist als Bildungsurlaub in Hessen anerkannt und dient der gezielten Vorbereitung auf die IHK-Prüfung.
Du nutzt deinen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub und bereitest dich systematisch, praxisnah und prüfungsorientiert auf die schriftliche Prüfung vor. Im Seminar werden alle prüfungsrelevanten Handlungsbereiche verständlich aufgearbeitet und anhand realistischer Praxis- und Prüfungssituationen angewendet.
Bildungsurlaub in Hessen –
so funktioniert die Beantragung
Unser 5-tägiges Intensivseminar zur Prüfungsvorbereitung „Fachberater:in für Servicemanagement“ ist als Bildungsurlaub in Hessen anerkannt. Die Beantragung ist unkompliziert und erfolgt direkt über deinen Arbeitgeber.
Schritt 1: Seminar buchen
Du buchst das gewünschte Intensivseminar über unsere Website.
Nach der Buchung erhältst du eine Buchungsbestätigung.
Schritt 2: Unterlagen beim Arbeitgeber einreichen
Für den Antrag auf Bildungsurlaub stellst du deinem Arbeitgeber folgende Unterlagen zur Verfügung:
- den Anerkennungsnachweis des Landes Hessen
- die Seminarbeschreibung mit Ablaufplan
- deine Buchungsbestätigung
Du erhältst alles automatisch bei der Anmeldung. Diese Unterlagen bestätigen, dass es sich um einen offiziell anerkannten Bildungsurlaub handelt.
Schritt 3: Frist beachten
Der Antrag auf Bildungsurlaub muss mindestens 6 Wochen vor Seminarbeginn beim Arbeitgeber eingereicht werden.
Der Antrag wird beim Arbeitgeber gestellt, nicht beim Land Hessen.
Schritt 4: Teilnahme am Intensivseminar
Nach Genehmigung nimmst du am 5-tägigen Online-Live-Intensivseminar teil und bereitest dich gezielt auf die IHK-Prüfung vor.
Schritt 5: Teilnahmebescheinigung einreichen
Nach Abschluss des Seminars erhältst du von uns eine Teilnahmebescheinigung, die du deinem Arbeitgeber als Nachweis vorlegst.
Gut zu wissen
- Der Bildungsurlaub ist gesetzlich geregelt (Hessisches Bildungsurlaubsgesetz).
- Während des Bildungsurlaubs wirst du von der Arbeit freigestellt und erhältst weiterhin dein Gehalt.
- Die Seminarkosten trägst du selbst, sofern dein Arbeitgeber diese nicht freiwillig übernimmt.