Bildungsurlaub Hessen  
anerkannt & praxisnah

Unser 5-tägiges Intensivseminar „Fachberater:in für Servicemanagement“ ist als Bildungsurlaub in Hessen anerkannt und dient der gezielten Vorbereitung auf die IHK-Prüfung.

Du nutzt deinen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub und bereitest dich systematisch, praxisnah und prüfungsorientiert auf die schriftliche Prüfung vor. Im Seminar werden alle prüfungsrelevanten Handlungsbereiche verständlich aufgearbeitet und anhand realistischer Praxis- und Prüfungssituationen angewendet. 


Bildungsurlaub in Hessen – 
so funktioniert die Beantragung

Unser 5-tägiges Intensivseminar zur Prüfungsvorbereitung „Fachberater:in für Servicemanagement“ ist als Bildungsurlaub in Hessen anerkannt. Die Beantragung ist unkompliziert und erfolgt direkt über deinen Arbeitgeber.

Schritt 1: Seminar buchen

Du buchst das gewünschte Intensivseminar über unsere Website.
Nach der Buchung erhältst du eine Buchungsbestätigung.

Schritt 2: Unterlagen beim Arbeitgeber einreichen

Für den Antrag auf Bildungsurlaub stellst du deinem Arbeitgeber folgende Unterlagen zur Verfügung:

  • den Anerkennungsnachweis des Landes Hessen
  • die Seminarbeschreibung mit Ablaufplan
  • deine Buchungsbestätigung

Du erhältst alles automatisch bei der Anmeldung. Diese Unterlagen bestätigen, dass es sich um einen offiziell anerkannten Bildungsurlaub handelt.

Schritt 3: Frist beachten

Der Antrag auf Bildungsurlaub muss mindestens 6 Wochen vor Seminarbeginn beim Arbeitgeber eingereicht werden.
Der Antrag wird beim Arbeitgeber gestellt, nicht beim Land Hessen.

Schritt 4: Teilnahme am Intensivseminar

Nach Genehmigung nimmst du am 5-tägigen Online-Live-Intensivseminar teil und bereitest dich gezielt auf die IHK-Prüfung vor.

Schritt 5: Teilnahmebescheinigung einreichen

Nach Abschluss des Seminars erhältst du von uns eine Teilnahmebescheinigung, die du deinem Arbeitgeber als Nachweis vorlegst.

Gut zu wissen

  • Der Bildungsurlaub ist gesetzlich geregelt (Hessisches Bildungsurlaubsgesetz).
  • Während des Bildungsurlaubs wirst du von der Arbeit freigestellt und erhältst weiterhin dein Gehalt.
  • Die Seminarkosten trägst du selbst, sofern dein Arbeitgeber diese nicht freiwillig übernimmt.